Hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen zum Sparerpauschbetrag.
Ihr Freistellungsauftrag wurde per
01. Januar 2023 erhöht
Worum geht es?
Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 01.Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von derzeit 801,00€ (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602,00€) auf 1000,00€ (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2000,00€) angehoben.
Dem entsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % erhöht. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.
Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an!